AGB
1.
Geltungsbereich
1.1
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte des Veranstalters nach diesem Vertrag mit sei-
nem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
2.
Vertragsgegenstand
2.1
Der Veranstalter bietet Seminare, Workshops und Einzel-Coaching an.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt gemäß Angabe im Einzelangebot.
Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird
vom Veranstalter entweder in seinen Geschäftsräumen, seiner Inter-
netpräsenz oder in von diesem sonstig genutzten Medien bekannt
gegeben.
2.2
Grundlegender Gegenstand des Vertrages ist die Leistungserbringung
gemäß gebuchtem Angebot.
3.
Zustandekommen des Vertrages
3.1
Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch konkludentes
Handeln, eine beidseitig unterzeichnete Teilnahmevereinbarung oder
durch Bezahlung des Rechnungsbetrages.
3.2
Bei einer Gruppenanmeldung kann der Veranstalter mit der für die
Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Per-
son einen verbindlichen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe
abschliessen.
3.3
Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung einer Veranstaltung /
eines Coachings  aus wichtigem Grund zu verschieben bzw. abzusagen.
Im letztgenannten Fall erhält der Teilnehmer eine ggf. bereits geleistete
Geldzahlung erstattet.  
4.
Vertragsdauer und Vergütung
4.1
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbar-
ten Zeitpunkt.
4.2
Eine Zahlungsangabe versteht sich in EURO;
die Höhe für die jeweilige Veranstaltung / das jeweilige Coaching rich-
tet sich nach der aktuellen Angabe des Veranstalters zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann gegen Rechnungsstellung per Überweisung seiner
Zahlungspflicht nachkommen: der Überweisungsbetrag muss rechtzei-
tig vor Veranstaltungs- / Coaching-Beginn dem Konto des Veranstalters
gutgeschrieben sein.
Alternativ  ist jede Veranstaltung / jedes Coaching vor Ort und vor Be-
ginn in bar zu bezahlen.
4.3
Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrück-
lichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden dem Teilnehmer ge-
sondert berechnet.
5.
Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen
dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2
Werden gebuchte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch
genommen, so steht dem Veranstalter dennoch das Teilnahmeentgelt
in EURO zu.
Im Krankheitsfalle oder bei Vorliegen höherer Gewalt stimmen die Ver-
tragsparteien einen Ersatztermin für die Leistungserbringung ab.
6.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1
Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er die Veranstaltung /
das Coaching stört oder wenn er sich entgegen der guten Sitten ver-
hält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung / des Coachings
nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veran-
stalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen bzw.
ein Einzel- Coaching zu beenden.
Das Teilnahmeentgelt wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.2
Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im
Rahmen der Veranstaltung / des Coachings weisungsbefugt.
6.3
Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes
hingewiesen:
die Teilnahme an einer Veranstaltung / einem Coaching kann körper-
liche Aktionen für Mensch und/oder Hund beinhalten und/oder voraus-
setzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschlies-
sen, versichert der Veranstalter, nach bestem Wissen und Gewissen sei-
ner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder
Teilnehmer sich und sein(e) Tier(e) vor der Teilnahme ggf. bei einem
Arzt seines Vertrauens auf körperliche Leistungsfähigkeit begutachten
lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen / Ver-
letzungen des Körpers kommt.
6.4
Jeder Teilnehmer versichert ausdrücklich das Bestehen eines ordnungs-
gemäßen und aktuellen Impfschutzes für alle mitgebrachten Tiere.
6.5
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.6
Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder
sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und
das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen
ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung
auszuschließen bzw. ein Einzel-Coaching zu beenden.
Das Teilnahmeentgelt wird in diesem Falle nicht erstattet.
6.7
Vor Beginn einer Veranstaltung / eines Coachings muss der Veranstalter
über gesundheitliche Probleme, etwaige Erkrankungen und/oder Behin-
derungen von Mensch und/oder Tier informiert werden, damit das ent-
sprechende Hund-Mensch-Team bestmöglich vor Schaden bewahrt
werden kann.
6.8
Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter be-
rechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszu-
schließen bzw. ein Einzel-Coaching zu beenden.
6.9
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere ver-
pflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur
Kenntnis zu geben. Dieser wird nach Möglichkeit für Abhilfe sorgen.
Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ver-
wirkt er den Anspruch auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.
6.10
Veranstaltungen und Coachings, gerade solche im sog. Outdoorbe-
reich, beinhalten immer ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung
ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung
versichert.
7.
Freigabeerklärung Kurzfilm und Foto
7.1
Dem Veranstalter wird unwiderruflich genehmigt, die während einer
Veranstaltung / eines Coachings aufgenommenen Fotos und/oder
Filmsequenzen, auf denen der Teilnehmer mit und/oder ohne Hund
abgebildet ist, ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung
oder Begrenzung zu Werbe- und/oder Schulungszwecken zu verwen-
den und/oder in Medien zu veröffentlichen, ohne dass hierfür eine
Vergütung gezahlt werden muss.
8.
Verschwiegenheitspflicht
8.1
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer und auch nach
der Beendigung einer Veranstaltung / eines Coachings über alle Be-
triebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers / Auftraggebers Still-
schweigen zu bewahren.
9.
Haftung
9.1
Der Veranstalter haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahr-
lässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die gesetzlichen Rege-
lungen zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit blei-
ben hiervon unberührt.
9.2
Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn und/oder sein(e)
Tier(e) entstehen, und versichert das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-
versicherung. 
10.
Gerichtsstand
10.1
Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich
deutsches Recht.
10.2
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskun-
den gleichermaßen.
10.3
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinanderset-
zungen ist ausschließlich Berlin, der Sitz des Veranstalters.
11.
Sonstige Bestimmungen
11.1
Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder
Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2
Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
11.3
Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag
abzutreten.
12.
Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirk-
sam, ein anderer Teil aber wirksam ist.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine
Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interesse der Ver-
tragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft.